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1. Über die Bezuschussung von Fortbildungsmaßnahmen entscheidet grundsätzlich der KKV, dabei können Anträge, die den Rahmenbedingungen dieser Richtlinien entsprechen, bereits durch den Verwaltungsausschuss des KKV entschieden werden.
2. Fortbildungsmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, eine zusätzliche Qualifikation zu erlangen, mit der selbstständig Geld verdient werden kann, werden nicht gefördert (z.B. Mediation).
3. Wenn der Antragsteller nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, um eine solche Fortbildung/Ausbildung zu absolvieren, so ist grundsätzlich eine Kreditierung durch den Kirchenkreis möglich.
4. Für Fortbildungsmaßnahmen soll eine Haushaltsstelle eingerichtet werden mit folgendem Budget:
Für Ehrenamtliche 4.000,00 €
Für Hauptamtliche 2.000,00 €.
5. Die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen wird für beide Personengruppen auf 250,00 € pro Person pro Jahr festgelegt.
6. Für haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter werden nur solche Fortbildungsmaßnahmen bezuschusst, die kirchenkreisrelevante Themen beinhalten.
7. Hauptamtliche Mitarbeiter erhalten nur dann einen Zuschuss für Fortbildungsmaßnahmen, wenn sie bereit sind, im Kirchenkreis die durch die Fortbildung erworbenen Fähigkeiten weiterzugeben; hauptamtliche Mitarbeiter sollen über die Fortbildungsmaßnahme einen schriftlichen Bericht erstellen, der auch ins Internet eingestellt werden soll.
8. Eine nachträgliche Bewilligung von Mitteln für Fortbildungsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
9. Bei der Beantragung von Zuschüssen von Fortbildungsmaßnahmen Ehrenamtlicher sollte eine Stellungnahme des Pfarramtes beigefügt werden, damit der KKV sich ein Bild über die Person des Antragstellers machen kann.
10. Dem KKV bleibt in Einzelfällen bei besonderer Relevanz der Fortbildungsmaßnahme für den Kirchenkreis eine höhere Bezuschussung vorbehalten (z. B. Thema Fundraising etc.); dann besteht allerdings auch für Ehrenamtliche eine Berichtspflicht.
11. Angestrebt ist grundsätzlich eine "Drittelfinanzierung" (Kirchenkreis Gemeinden Antragsteller); bei nicht gemeindlicher Anbindung soll besonders bei Ehrenamtlichen auf die Mittel beim Landessuperintendenten hingewiesen werden.
Verabschiedet am 19.02./18.03.2004 durch den Kirchenkreisvorstand Göttingen.
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