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Wiedereintritt

Sie möchten wieder in die evangelische Kirche eintreten?

Der Schritt in die Kirche ist einfach. Er ist verbunden mit einem Gespräch, das jede Pastorin oder jeder Pastor führen kann. Ihr Anliegen findet ein offenes Ohr! Wenn Sie es wünschen, können Sie dann auch zu einer Kirchengemeinde gehören, in deren Bereich Sie nicht wohnen.

Wer erfährt von meinem Kircheneintritt? Wird das öffentlich bekannt gemacht?
Nein, natürlich nicht. Wenn Sie einer Kirchengemeinde beitreten (z.B. der an ihrem Wohnort), erfährt der Kirchenvorstand und die Pastorin oder der Pastor etwas davon. Alle anderen erfahren es nicht. Pastorinnen, Pastoren und Kirchenvorsteher haben Schweigepflicht. Natürlich kann Ihr Kircheneintritt auch im Gottesdienst bekannt gegeben werden: "Frau XY ist in unsere Kirchengemeinde eingetreten. Wir freuen uns darüber." Andere wissen dann, dass sie dazugehören und Ihnen die Kirche wichtig ist.

Muss ich Kirchensteuer nachbezahlen?
Nein! Kirchensteuer fällt ab dem Tag an, an dem Sie wieder eingetreten sind. Egal ob Sie vor 20 Jahren ausgetreten sind, oder gestern. Ihre Entscheidung wird nicht nachträglich bestraft.

Wie viel Kirchensteuer muss ich zahlen, wenn ich eintrete?
Das richtet sich nach Ihrem Gehalt und der Zahl Ihrer Kinder: Generell zahlen Sie 9% Ihrer Lohnsteuer nach Abzug von Kinderfreibeträgen. Fragen Sie doch einfach Ihren Arbeitgeber. Übrigens: Kirchensteuer ist zu einem Teil sogar steuerlicht absetzbar.

Wer führt den Eintritt durch? Muss ich da wieder zur Kommune?
Beim Kirchenaustritt sind Sie zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung gegangen und haben ein Formular unterschrieben. Mehr nicht. Die Verwaltung hat danach uns über Ihren Austritt informiert. Beim Eintritt geht es persönlicher zu. Die Pastorin oder der Pastor vor Ort sind dafür zuständig und führen mit Ihnen ein entspanntes Gespräch. Auch hierbei unterschreiben Sie etwas: Die Eintrittserklärung. Diesmal reicht die Kirche die unterschriebenen Dokumente an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung weiter. In manchen Kirchengemeinden ist es üblich, mit einem gemeinsamen Abendmahl wieder "richtig dabei" zu sein. Sprechen Sie Ihre Pastorin oder ihren Pastor darauf an.

Muss ich in meinem Ort wieder eintreten?
Nein. Sie können in jeder Kirchengemeinde wieder eintreten. Normalerweise werden Sie dann Mitglied genau dieser Gemeinde. Aber keine Pastorin und kein Pastor wird Sie abweisen, wenn Sie z.B. an Ihrem Urlaubsort wieder eintreten möchten. Auch hier werden Sie beraten und auf Wunsch wird mit Ihrer Heimatpastorin oder Ihrem Heimatpastor Kontakt aufgenommen.

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