Wenn Mama fehlt...

Dorfhelferinnenstation in Stadt und Landkreis Göttingen











... weil sie durch Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist.
... weil bei ihr ein Krankenhausaufenthalt –
    auch mit anschließender ambulanter Behandlung – erforderlich ist.
... weil ihr der Arzt/die Ärztin wegen Schwangerschaftsbeschwerden
    eine Schonung verordnet hat.
... weil sie im Entbindungszeitraum nicht in gewohnter Weise
    für die Familie und den Haushalt sorgen kann.
... weil sie ein Kind zur Kur oder ins Krankenhaus begleiten muss
    und weitere kleine Kinder zu Hause Betreuung benötigen.
... weil sie an einer ärztlich verordneten (Mutter-Kind-) Kur
    oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt.
... weil sie aus persönlichen Gründen pflegebedürftige Angehörige
    vorübergehend nicht versorgen kann.
... weil sie verstorben ist.

Natürlich helfen wir auch, wenn der Hausmann, der die Familie und den Haushalt versorgt, auf Grund von Erkrankung oder Kuraufenthalt seine Aufgaben vorübergehend nicht wahrnehmen kann. Die Dorfhelferin kann im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes, aber auch in dörflichen und städtischen Haushalten eingesetzt werden.

Seit Juli 2006 gibt es für die Stadt und Landkreis Göttingen eine Dorfhelferinnenstation.

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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dhw-nds.de