|




|
... weil sie durch Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist.
... weil bei ihr ein Krankenhausaufenthalt
auch mit anschließender ambulanter Behandlung erforderlich ist.
... weil ihr der Arzt/die Ärztin wegen Schwangerschaftsbeschwerden
eine Schonung verordnet hat.
... weil sie im Entbindungszeitraum nicht in gewohnter Weise
für die Familie und den Haushalt sorgen kann.
... weil sie ein Kind zur Kur oder ins Krankenhaus begleiten muss
und weitere kleine Kinder zu Hause Betreuung benötigen.
... weil sie an einer ärztlich verordneten (Mutter-Kind-) Kur
oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt.
... weil sie aus persönlichen Gründen pflegebedürftige Angehörige
vorübergehend nicht versorgen kann.
... weil sie verstorben ist.
Natürlich helfen wir auch, wenn der Hausmann, der die Familie und den Haushalt versorgt, auf Grund von Erkrankung oder Kuraufenthalt seine Aufgaben vorübergehend nicht wahrnehmen kann. Die Dorfhelferin kann im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes, aber auch in dörflichen und städtischen Haushalten eingesetzt werden.
|