Aufgaben


Welche Ziele hat der Fonds?
Der Fonds soll mittellosen Menschen in benachteiligten Ländern helfen, ihr Recht durchzusetzen. Er soll Ausländern in Deutschland Rechts- und Lebenshilfe geben, und er soll Deutschen in besonderen Notlagen zur Verfügung stehen.
Neben der konkreten Hilfe kann der Fonds ein Zeichen setzen dadurch, dass sich alle Göttinger Gemeinden gemeinsam bemühen, Ungerechtigkeit bewusst zu machen und zu verringern.

Für wen sind die Mittel bestimmt?
Gefördert werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten:
•       Engagements, die der Veränderung ungerechter Strukturen gelten
          und ihre Opfer zu schützen versuchen, z.B. Rechtsberatung,
          genossenschaftliche Selbsthilfe, gerechter Handel.
•       Maßnahmen, die unmittelbar armgemachten Menschen und Gemeinschaften
          (hier und weltweit) zugutekommen und der Behebung eines
          konkreten Mangels oder Missstandes dienen, z.B. Rechtsbeihilfe für
          einzelne in besonderen Notlagen, Arbeitslosenprojekte, Entwicklungsvorhaben.

Wie wird der Fonds finanziert?
Nach einer einmaligen Anschubfinanzierung durch den Kirchenkreis wird der Fonds aus den jährlichen Beiträgen der Göttinger Gemeinden, aus Geldern des Flohmarktes von St. Jacobi und aus Spenden einzelner Menschen, Gruppen oder Institutionen gespeist.
Auf Wunsch können Spendenbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden.

Wie wird ein Antrag auf Förderung gestellt?
Anträge können formlos an den Gerechtigkeitsfonds gestellt werden: Sie sollen eine kurze Darstellung des Projektes oder der Problemsituation sowie Angaben zu den Kosten und der Finanzierung der Hilfsmaßnahme enthalten. Über die Bewilligung entscheidet der verantwortliche Ausschuss des Kirchenkreistages im Einvernehmen mit dem Kirchenkreisvorstand.